AGB
der swissclick ag und swissclick group gmbh
(nachfolgend swissclick genannt)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – swissclick ag, Version 2026
Über swissclick
Die swissclick ag/swissclick group entwickelt und betreibt digitale Lösungen für Unternehmen, Organisationen und Plattformbetreiber. Dazu gehören insbesondere die Entwicklung von Software und Online-Plattformen, digitale Kommunikations- und Medienlösungen sowie der Betrieb technischer Systeme wie Digital-Signage-Netzwerke oder automatisierte Geräte.
swissclick verbindet technologische Entwicklung mit digitalen Plattformmodellen und realisiert sowohl kundenspezifische Lösungen als auch eigene digitale Dienste.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der swissclick.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von swissclick ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Diese AGB sind Bestandteil sämtlicher Offerten, Verträge und Auftragsbestätigungen.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Annahme einer Offerte
- schriftliche Auftragsbestätigung
- Bestellung über eine Plattform oder Website
- tatsächliche Nutzung einer Leistung.
Offerten sind grundsätzlich 30 Tage gültig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. Leistungen
swissclick erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
- Entwicklung von Websites und Plattformen
- Softwareentwicklung und SaaS-Services
- digitale Medien- und Marketinglösungen
- Produktion, Planung und Betrieb von Digital-Signage-Systemen
- Erstellung digitaler Inhalte
- Beratung, Wartung und Support
- Lieferung, Systemintegration technischer Geräte.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Offerten oder Verträgen.
swissclick ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte beizuziehen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in CHF exklusive Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist swissclick berechtigt:
- Verzugszinsen zu verlangen
- Leistungen zu unterbrechen
- Projekte auszusetzen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt swissclick alle notwendigen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
Der Kunde ist verantwortlich für:
- Rechtmässigkeit seiner Inhalte
- Einhaltung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten
- Sicherung seiner Daten
- Bereitstellung notwendiger Infrastruktur.
6. Nutzungsrechte
Alle Rechte an Konzepten, Designs, Software und Arbeitsergebnissen verbleiben grundsätzlich bei swissclick oder den jeweiligen Rechteinhabern. Abgeschlossene Projekte und Endprodukte der Kunden dürfen im Rahmen von Eigenwerbung durch die swissclick im Print, Online und den sozialen Medien publiziert werden.
Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
7. Gewährleistung
swissclick erbringt Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt.
Eine Garantie für:
- Fehlerfreiheit
- unterbrechungsfreien Betrieb
- wirtschaftlichen Erfolg
kann nicht übernommen werden.
8. Haftung
Die Haftung von swissclick ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Eine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
9. Datenschutz
Die swissclick ag verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze der Schweiz.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschliesslich soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen, zur Vertragsabwicklung oder zur Bereitstellung der Plattform- und Systemleistungen erforderlich ist.
Die detaillierten Bestimmungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung der swissclick ag geregelt, resp. auf den entsprechenden Online Plattforme publiziert.
Diese Datenschutzerklärung ist separat formuliert und auf der Website der swissclick ag veröffentlicht. Sie bildet ergänzend zu diesen AGB die Grundlage für die Datenbearbeitung durch swissclick.
Die jeweils aktuelle Version der Datenschutzerklärung ist jederzeit auf der Website der swissclick ag einsehbar.
10. Vertragsdauer und Kündigung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Verträge mit einer Frist von 3 Monaten auf Monatsende gekündigt werden.
Für einzelne Leistungen können Mindestlaufzeiten vereinbart werden.
11. Änderungen der AGB
swissclick behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen.
Die jeweils aktuelle Version wird auf der Website veröffentlicht.
12. Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der swissclick ag.
13. Modul Agenturleistungen
Dieses Modul gilt für Leistungen im Bereich Webentwicklung, Softwareentwicklung, Online-Marketing sowie Design- und Kommunikationsleistungen.
Leistungsumfang
Agenturleistungen umfassen insbesondere:
- Entwicklung von Websites und Webapplikationen
- Softwareentwicklung
- UX- und Designleistungen
- Online-Marketing
- Beratung und Projektmanagement.
Projektablauf
Projekte erfolgen typischerweise in folgenden Phasen:
Analyse, Konzeption, Entwicklung, Test und Abnahme.
Abnahme
Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb von 10 Arbeitstagen keine wesentlichen Mängel meldet.
Änderungswünsche
Änderungen nach Projektbeginn gelten als zusätzliche Leistungen und können separat verrechnet werden.
Drittsoftware
Bei Projekten können Komponenten von Drittanbietern eingesetzt werden. Für diese gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
14. Modul Online-Plattformen und digitale Marktplätze
Dieses Modul gilt für sämtliche von swissclick betriebenen Online-Plattformen, digitalen Marktplätze und webbasierten Applikationen.
Dazu gehören insbesondere Plattformen für:
- Immobilieninserate
- digitale Marktplätze
- Datenplattformen
- SaaS-Plattformlösungen
- Online-Verkaufs- oder Vermittlungsplattformen.
14.1 Vertragsgrundlage
Die Nutzung einer Plattform kann erfolgen durch:
- Registrierung eines Benutzerkontos
- Abschluss eines Vertrags oder einer Offerte
- Nutzung kostenpflichtiger Dienstleistungen
- Nutzung der Plattformfunktionen.
Mit der Nutzung der Plattform akzeptiert der Nutzer die jeweils gültigen AGB.
Zusätzlich zu diesen AGB können gelten:
- produktspezifische Leistungsbeschreibungen
- Plattformregeln oder Insertionsregeln
- Preislisten oder Leistungspakete.
Diese bilden integrale Bestandteile des Vertragsverhältnisses.
14.2 Leistungsumfang der Plattform
Die Plattform ermöglicht insbesondere:
- Veröffentlichung von Inseraten oder Angeboten
- Suche und Abruf von Informationen
- Kommunikation zwischen Nutzern
- Nutzung zusätzlicher Plattformtools.
swissclick stellt die Plattform als technische Infrastruktur und Hosting-Service bereit.
Verträge zwischen Nutzern kommen ausschliesslich zwischen den jeweiligen Parteien zustande.
swissclick ist nicht Vertragspartei solcher Transaktionen.
14.3 Nutzerkonten
Für bestimmte Funktionen ist ein Benutzerkonto erforderlich.
Der Nutzer verpflichtet sich:
- seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln
- unbefugten Zugriff zu verhindern
- korrekte Angaben zu machen.
Der Nutzer haftet für sämtliche Aktivitäten, die über sein Konto erfolgen.
14.4 Inhalte der Nutzer
Nutzer können Inhalte veröffentlichen, insbesondere:
- Inserate
- Texte
- Bilder
- Videos
- Dokumente.
Der Nutzer bleibt Eigentümer dieser Inhalte.
Mit der Veröffentlichung räumt der Nutzer swissclick jedoch das Recht ein, Inhalte:
- auf der Plattform darzustellen
- zu verbreiten
- zu indexieren
- für Marketingzwecke zu nutzen
- über Partnerplattformen zu veröffentlichen.
14.5 Verantwortung für Inhalte
Der Nutzer ist allein verantwortlich für sämtliche Inhalte, die er auf der Plattform veröffentlicht.
Der Nutzer garantiert insbesondere, dass Inhalte:
- korrekt und wahrheitsgemäss sind
- keine Rechte Dritter verletzen,(Beispiel Bildrechte, Eigentum am Bild etc.)
- keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.
Der Nutzer stellt swissclick von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus solchen Inhalten entstehen.
Der Nutzer ist allein verantwortlich für sämtliche Inhalte, die er auf der Plattform veröffentlicht.
Der Nutzer garantiert insbesondere, dass Inhalte:
- korrekt und wahrheitsgemäss sind
- keine Rechte Dritter verletzen
- keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.
Der Nutzer stellt swissclick von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus solchen Inhalten entstehen.
14.6 Plattformregeln und Insertionsregeln
Plattformen können zusätzliche Regeln enthalten, insbesondere:
- Anforderungen an Inserate
- technische Formatvorgaben
- Laufzeiten von Inseraten
- Nutzung von Zusatzleistungen.
Solche Regeln werden auf der jeweiligen Plattform publiziert und gelten als Bestandteil der AGB.
14.7 Prüfung und Moderation von Inhalten
swissclick ist berechtigt, Inhalte jederzeit zu:
- prüfen
- ändern
- ablehnen
- entfernen.
Dies gilt insbesondere, wenn Inhalte:
- gegen Gesetze verstossen
- Rechte Dritter verletzen
- gegen Plattformregeln verstossen.
swissclick ist nicht verpflichtet, Inhalte aktiv zu überwachen.
14.8 Plattformverfügbarkeit
swissclick bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform.
Eine unterbruchfreie oder fehlerfreie Nutzung kann jedoch nicht garantiert werden, da Plattformen von verschiedenen technischen Systemen abhängig sind.
Wartungsarbeiten oder Systemupdates können temporäre Unterbrechungen verursachen.
14.9 Technischer Zugang
Der Zugang zur Plattform erfolgt über das Internet.
Der Nutzer ist selbst verantwortlich für:
- Internetverbindung
- Endgeräte
- Software.
swissclick übernimmt keine Verantwortung für technische Probleme auf Seiten des Nutzers.
14.10 Nutzung von Plattformdaten
Die Inhalte der Plattform sind urheberrechtlich geschützt.
Eine automatisierte Datenerfassung oder systematische Weiterverwertung von Plattformdaten (z. B. durch Scraping oder Datenextraktion) ist ohne Zustimmung von swissclick nicht zulässig.
14.11 Änderungen der Plattform
swissclick ist berechtigt, die Plattform jederzeit zu:
- erweitern
- anpassen
- verändern
- teilweise oder vollständig einstellen.
Nutzer haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Funktion oder dauerhafte Verfügbarkeit einzelner Dienste.
14.12 Dienste von Drittanbietern
Bestimmte Plattformfunktionen können durch Drittanbieter bereitgestellt werden.
Für solche Dienste gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Drittanbieter.
swissclick übernimmt keine Haftung für Leistungen solcher Drittanbieter.
15. Modul Digital Signage / DOOH-Media
Dieses Kapitel gilt für sämtliche Leistungen der swissclick ag im Bereich Digital Signage, DOOH-Media (Digital Out-of-Home), Content-Distribution sowie Betrieb digitaler Display-Netzwerke.
15.1 Leistungsumfang
swissclick erbringt im Bereich DOOH-Media insbesondere folgende Leistungen:
- Produktion von Digital Signage Lösungen
- Planung und Konzeption von Digital-Signage-Installationen
- Lieferung und Installation von Displays, Playern und Infrastruktur
- Bereitstellung eines Content-Management-Systems (CMS)
- Betrieb von DOOH-Netzwerken
- Content-Distribution und Kampagnensteuerung
- Wartung, Monitoring und Support der Systeme
- Erstellung digitaler Inhalte und Layouts.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Offerten, Verträgen oder Leistungsbeschreibungen.
15.2 Digital-Signage-Netzwerk
Displays können Teil eines von swissclick betriebenen Digital-Signage-Netzwerks sein.
In diesem Fall ist swissclick berechtigt:
- Inhalte über das Netzwerk zu steuern
- Content zentral zu aktualisieren
- System-Updates durchzuführen.
swissclick kann Displays innerhalb des Netzwerks auch für folgende Zwecke nutzen:
- Systemmeldungen
- Eigenwerbung
- Netzwerk-Content
sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
15.3 Display-Verfügbarkeit
swissclick bemüht sich um einen stabilen Betrieb der Displaysysteme.
Aufgrund technischer Abhängigkeiten kann jedoch keine 100-prozentige Verfügbarkeit garantiert werden.
Ausfälle können insbesondere entstehen durch:
- Stromunterbruch
- Internetunterbruch
- Hardwaredefekte
- Softwareupdates
- externe Netzwerkeinflüsse.
Kurzzeitige Ausfälle einzelner Displays gelten nicht als Vertragsverletzung.
15.4 Infrastruktur am Standort
Der Kunde stellt sicher, dass am Installationsort folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- stabile Stromversorgung
- Internetverbindung
- geeignete Installationsflächen
- Zugang für Installation und Wartung.
Der Kunde ist verantwortlich für:
- bauliche Voraussetzungen
- Einwilligung des Gebäudeeigentümers
- erforderliche behördliche Bewilligungen.
swissclick übernimmt keine Verantwortung für Einschränkungen durch Behörden, Eigentümer oder infrastrukturelle Gegebenheiten.
15.5 Geräte und Hardware
Werden Geräte durch swissclick geliefert, gelten folgende Bestimmungen:
- Lieferung und Installation erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Kunden
- Eigentum bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei swissclick
- bei Miet- oder Leasingmodellen verbleibt das Eigentum dauerhaft bei swissclick.
Der Kunde verpflichtet sich, Geräte:
- sachgemäss zu betreiben
- vor Beschädigung zu schützen
- nicht ohne Zustimmung von swissclick zu verändern oder umzubauen.
15.6 Content-Management
Inhalte können bereitgestellt werden durch:
- den Kunden
- swissclick
- Drittanbieter.
Der Kunde ist verantwortlich für sämtliche Inhalte, die über das System veröffentlicht werden.
Der Kunde garantiert insbesondere, dass Inhalte:
- keine Urheberrechte verletzen
- keine Persönlichkeitsrechte verletzen
- keine diskriminierenden oder rechtswidrigen Inhalte enthalten
- den geltenden Werbe- und Medienvorschriften entsprechen.
swissclick ist berechtigt, Inhalte zu entfernen oder deren Veröffentlichung zu verweigern, wenn diese gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese AGB verstossen.
15.7 Kampagnensteuerung
Bei Werbekampagnen über DOOH-Netzwerke erfolgt die Ausspielung von Inhalten gemäss:
- Kampagnenplan
- Zeitfenster
- definierter Laufzeit.
Aufgrund technischer oder betrieblicher Umstände kann es zu geringfügigen Abweichungen bei der Ausspielung kommen.
Dies gilt insbesondere bei:
- Displayausfällen
- Wartungsarbeiten
- Netzwerkstörungen.
15.8 Wartung und Monitoring
swissclick kann folgende Wartungsleistungen erbringen:
- Systemüberwachung (Monitoring)
- Fernwartung
- Softwareupdates
- Fehlerdiagnose
- Austausch defekter Komponenten.
Fehlerbehebungen erfolgen grundsätzlich nach dem Best-Effort-Prinzip.
Garantierte Reaktionszeiten gelten nur, wenn diese ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.
15.9 Fernzugriff
Zur Wartung und Optimierung ist swissclick berechtigt, remote auf folgende Systeme zuzugreifen:
- Displays
- Player
- Software
- Netzwerkkomponenten.
Der Zugriff erfolgt ausschliesslich zum Zweck der Systemwartung, Fehleranalyse oder Systemoptimierung.
15.10 Datenspeicherung
Inhalte und Konfigurationen können auf Servern von swissclick oder deren Hosting-Partnern gespeichert werden.
Backups dienen der Systemsicherung, jedoch kann eine vollständige Wiederherstellung aller Inhalte nicht garantiert werden.
15.11 Haftung
swissclick haftet nicht für:
- Ausfälle einzelner Displays
- Unterbrüche durch Strom oder Internet
- Schäden durch unsachgemässen Betrieb
- Inhalte des Kunden
- entgangene Werbeeinnahmen.
Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
15.12 Vertragsdauer
Für DOOH-Systeme können Mindestlaufzeiten gelten.
Typischerweise gelten:
- SaaS-Lizenzen: Mindestlaufzeit 3 Jahre
- Support-Verträge: Mindestlaufzeit 1 Jahr
sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.
16. Modul Corobots – Autonome Reinigungssysteme
Dieses Modul gilt für sämtliche Leistungen der swissclick ag im Zusammenhang mit autonomen Reinigungsrobotern, robotischen Reinigungssystemen sowie deren Betrieb, Wartung und Softwareplattformen.
Dazu gehören insbesondere Leistungen im Rahmen der Plattform corobots.ch.
16.1 Leistungsumfang
swissclick kann insbesondere folgende Leistungen erbringen:
- Lieferung oder Vermietung autonomer Reinigungsroboter
- Installation und Inbetriebnahme der Systeme
- Einrichtung von Navigations- und Kartierungssystemen
- Integration in bestehende Gebäudestrukturen
- Bereitstellung von Software und Steuerungsplattformen
- Wartung, Support und Systemüberwachung
- Schulung des Bedienpersonals.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Offerten, Verträgen oder Leistungsbeschreibungen.
16.2 Betrieb der Systeme
Autonome Reinigungssysteme arbeiten teilweise selbstständig und nutzen Sensoren, Navigationssoftware sowie Kartierungsfunktionen.
Der Kunde ist verantwortlich für:
- geeignete Betriebsumgebung
- sichere Nutzung der Geräte
- Einhaltung betrieblicher Sicherheitsvorschriften.
Der Kunde stellt sicher, dass die Systeme nur in geeigneten Bereichen eingesetzt werden.
16.3 Infrastruktur und Betriebsbedingungen
Für den Betrieb der Systeme müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- ausreichende Stromversorgung
- geeignete Ladebereiche
- stabile WLAN- oder Netzwerkverbindungen (falls erforderlich)
- geeignete Bodenbeläge und Raumstrukturen.
Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung dieser Infrastruktur.
16.4 Installation und Kartierung
Bei der Inbetriebnahme können Räume durch das System digital kartiert werden.
Diese Kartierungsdaten dienen ausschliesslich der Navigation und Optimierung der Reinigungsprozesse.
16.5 Geräte und Eigentum
Sofern nichts anderes vereinbart wurde:
- bleiben Geräte bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von swissclick
- bei Miet- oder Leasingmodellen verbleibt das Eigentum dauerhaft bei swissclick.
Der Kunde verpflichtet sich, Geräte:
- sachgemäss zu betreiben
- vor Beschädigung zu schützen
- nicht ohne Zustimmung von swissclick zu verändern.
16.6 Wartung und Service
Wartungsleistungen können insbesondere umfassen:
- Softwareupdates
- Fernwartung
- Austausch von Verschleissteilen
- Fehlerdiagnose
- Vor-Ort-Service.
Der genaue Umfang der Wartungsleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Wartungsvertrag.
16.7 Software und Updates
Die Steuerung der Systeme kann über Softwareplattformen erfolgen.
swissclick ist berechtigt, Softwareupdates oder Systemoptimierungen bereitzustellen.
Diese Updates können neue Funktionen oder Sicherheitsverbesserungen enthalten.
16.8 Haftung beim Betrieb
Autonome Systeme können nicht sämtliche Hindernisse oder Betriebsbedingungen erkennen.
Der Kunde ist verantwortlich für:
- sichere Einsatzumgebung
- Entfernung gefährlicher Hindernisse
- Überwachung des Betriebs.
swissclick haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemässen Einsatz der Systeme entstehen.
16.9 Daten und Systeminformationen
Bei Nutzung der Systeme können Betriebsdaten erfasst werden, beispielsweise:
- Systemstatus
- Fehlermeldungen
- Nutzungsstatistiken.
Diese Daten können zur Systemoptimierung verwendet werden.
16.10 Vertragsdauer
Für Robotiksysteme können Mindestvertragslaufzeiten gelten.
Typischerweise gelten:
- Mietmodelle oder Leasing: gemäss Vertrag
- Wartungsverträge: Mindestlaufzeit 12 Monate.
17. Service Level Agreement (SLA)
Das Service Level Agreement gilt für technische Systeme der swissclick ag, und deren Leistungsumfang wir in einer eigenständigen Vereinbarung definiert und gilt, insbesondere für:
- Digital-Signage-Systeme
- DOOH-Netzwerke
- autonome Reinigungssysteme
- Plattformsoftware und SaaS-Systeme.
17.1 Systemüberwachung
swissclick kann Systeme automatisiert überwachen (Monitoring), insbesondere:
- Displaysysteme
- Roboterstatus
- Netzwerkverbindungen
- Softwareplattformen.
Das Monitoring dient der frühzeitigen Erkennung von Störungen.
17.2 Störungsmeldung
Störungen können über folgende Kanäle gemeldet werden:
- Support-System
- vereinbarte Servicekontakte.
Die Störungsmeldung sollte enthalten:
- Standort des Systems
- Beschreibung der Störung
- Zeitpunkt der Feststellung.
17.3 Reaktionszeiten
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Standard-Reaktionszeiten:
| Priorität | Beschreibung | Reaktionszeit |
| Hoch | Totalausfall eines Systems | innerhalb 48 Stunden |
| Mittel | Funktionseinschränkung | innerhalb 72 Stunden |
| Niedrig | nicht kritische Fehler | nach Vereinbarung |
Die Reaktionszeit bezeichnet den Beginn der Bearbeitung.
17.4 Wartungsfenster
swissclick ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen.
Diese können umfassen:
- Softwareupdates
- Sicherheitsupdates
- Systemoptimierungen.
Wartungsarbeiten können temporäre Unterbrüche verursachen.
17.5 Austausch defekter Geräte
Bei Hardwaredefekten kann swissclick:
- Reparaturen durchführen
- Komponenten austauschen
- Ersatzgeräte bereitstellen.
Transport- und Installationskosten können separat verrechnet werden.
17.6 Haftung bei Systemausfällen
Ausfälle einzelner Systeme gelten nicht automatisch als Vertragsverletzung.
Insbesondere besteht keine Haftung für:
- entgangene Umsätze
- Betriebsunterbrechungen
- indirekte wirtschaftliche Schäden.
17.7 Serviceleistungen und Verrechnung
Sofern in Offerten, Wartungsverträgen oder Servicevereinbarungen nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, erbringt die swissclick ag Support-, Wartungs- und Serviceleistungen nach Aufwand.
Der Standardansatz für Serviceleistungen beträgt CHF 125.– pro Stunde zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer.
Als Serviceleistungen gelten insbesondere:
- technische Unterstützung und Beratung
- Fehleranalyse und Problemlösung
- Software- und Systemkonfiguration
- Fernwartung und Remote-Support
- Unterstützung bei Installation oder Inbetriebnahme
- Analyse von Systemstörungen.
Der Zeitaufwand wird nach effektivem Aufwand verrechnet.
Für Vor-Ort-Einsätze können zusätzlich verrechnet werden:
- Reisezeit
- Spesen und Transportkosten
- allfällige Materialkosten.
Abweichende Ansätze oder Pauschalen können in individuellen Wartungs- oder Serviceverträgen vereinbart werden.
Version
AGB Version 2026
swissclick ag

