AGB

der swissclick ag und swissclick group gmbh
(nachfolgend swissclick genannt)

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auf unbestimmte Zeit für alle Aufträge, die der swissclick ag, swissclick group gmbh und ihren Online Plattformen wie 3d-grundrisse.ch, jobclick.ch, immoclick.ch, autoclick.ch,  datenschutztreuhand.ch, swissclick.ch, bazarclick.ch, frauenjobs.ch, (nachfolgend swissclick genannt) erteilt werden.

Den vorliegenden AGB entgegenstehende AGB des Kunden sind nur gültig, sofern swissclick diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Die in den AGB aufgeführten Bestimmungen gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der swissclick und sind integraler Bestandteil der akzeptierten Offerten und Verträge. Abweichende schriftliche Vereinbarungen innerhalb der Spezialvereinbarungen gehen diesen AGB vor.

Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.swissclick.ch publiziert. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen von swissclick erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen einverstanden.

 

2. Angebote von swissclick

Swissclick ist eine Full-Service-Medien-Agentur für Software-Entwicklung, Betrieb von Plattformen, E-Commerce und Online Marketing.

In der von swissclick erstellten Offerte und in diesem Zusammenhang angebotene Termine und Fristen gelten bis zum Vertragsabschluss als unverbindlich. Bei einer Zusage durch den Kunden werden die Termine und Fristen nochmal auf Machbarkeit überprüft und entweder final als Vertragsbestandteil bezeichnet oder im Dialog mit dem Kunden neu definiert.

 

3. Auftragserteilung und Zusammenarbeit

Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Kunde eine Offerte schriftlich akzeptiert. Erteilt der Kunde den Auftrag mündlich, so wird die mündliche Projektannahme seitens swissclick schriftlich bestätigt. Der Projektauftrag gilt nach Ablauf von 3 Arbeitstagen als genehmigt, sofern der Kunde in dieser Zeit keinen schriftlichen Widerspruch gegen die Auftragsbestätigung erhebt. Bei kurzfristigen Projekten mit sofortigem Starttermin bedarf es für die Arbeitsaufnahme von swissclick in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung seitens des Kunden.

Ab einem Auftragsvolumen von über CHF 20’000.- bedarf es nebst der Schriftlichkeit einer rechtsgültigen Unterschrift des Kunden.

 

4. Einrichtung beim Kunden / Endgeräte

Allgemein
Der Kunde erstellt, unterhält und entfernt (bei Bezugsende) rechtzeitig und auf seine Kosten die notwendige Infrastruktur (Geräte, Hardware, Software etc). Die Benützung der Dienstleistungen setzt den Einsatz geeigneter – z.T. von Swissclick vorbestimmter – Geräte durch den Kunden voraus. Er ist für die Anschaffung, Einrichtung, Funktionstüchtigkeit und Rechtskonformität seiner Infrastruktur selber verantwortlich. Swissclick gewährt dem Kunden keinen Investitionsschutz.
Fernwartung
Swissclick ist berechtigt, zwecks Konfiguration, Wartung oder Optimierung bzw. Erweiterung ihrer Dienstleistungen über das Fernmeldenetz auf die für den Dienstleistungsbezug eingesetzte Infrastruktur zuzugreifen und dort vorhandene technische Daten bzw. Software einzusehen, zu verändern, zu aktualisieren oder zu löschen. Im Rahmen der Fernwartung erhält Swissclick Einblick in diejenigen Dateien des Kunden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Konfiguration des Geräts sowie der Dienstleistungen stehen.
Swissclick haftet nicht für nach der Fernwartung auftretende allfällige Schäden an der Infrastruktur des Kunden, sofern diese nicht nachweislich durch die Fernwartung von Swissclick verschuldet worden sind.
Schutzmassnahmen
Der Kunde schützt seine Infrastruktur und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte. Er ergreift – entsprechend dem Stand der Technik – Massnahmen, um zu verhindern, dass seine Infrastruktur für die Verbreitung von rechtswidrigen oder sonstwie schädlichen Inhalten (insb. unlautere Massenwerbung (Spam), betrügerische Nachrichten (Phishing Mails/SMS), betrügerische Internetseiten (z.B. gefälschte Login-Seiten), schädliche Software (Viren, Trojanische Pferde, Würmer etc.)) verwendet wird. Schädigt oder gefährdet ein Gerät des Kunden eine Dienstleistung, einen Dritten oder die Anlagen von Swissclick oder Dritten oder verwendet der Kunde nicht zugelassene Geräte, kann Swissclick ohne Vorankündigung und entschädigungslos ihre Leistungserbringung einstellen, das Gerät des Kunden vom Fernmeldenetz trennen und Schadenersatz fordern.
Geräte im Eigentum von Swissclick
Stellt Swissclick ein Gerät miet- oder leihweise zur Verfügung, bleibt es während der gesamten Bezugsdauer im Eigentum von Swissclick. Die Begründung von Pfand- und Retentionsrechten zugunsten Dritter an ihm ist ausdrücklich wegbedungen. Im Falle von Pfändung, Retention oder Verarrestierung ist der Kunde verpflichtet, Swissclick unverzüglich zu informieren und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum von Swissclick hinzuweisen. Bei Beendigung des Dienstleistungsbezugs ist der Kunde verpflichtet, das Gerät unbeschädigt und innerhalb der von Swissclick gesetzten Frist an Swissclick zurückzusenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, behält Swissclick sich das Recht vor, das nicht retournierte Gerät in Rechnung zu stellen.

5. Zahlungsbedingungen und Preise

Für von swissclick erbrachte Leistungen gelten die von swissclick kommunizierten Stundensätze. Gewährte Rabatte gelten ausschliesslich projektbezogen. Die offerierten Preise verstehen sich immer in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer.

Verlangt der Kunde zusätzliche, ausserhalb des ursprünglich vereinbarten Projektumfangs und Projektbudgets liegende Leistungen, werden diese dem Kunden nebst der ursprünglich vereinbarten Entschädigung zusätzlich in Rechnung gestellt, wobei grundsätzlich die selben Ansätze wie in der ursprünglichen Offerte festgehalten, gelten.

Für Projektaufträge stellt swissclick 70% der budgetieren Kosten bei Projektbeginn in Rechnung. Die restlichen Leistungen kann swissclick wahlweise nach Abschluss des Projektes oder in monatlichen Tranchen verrechnen. Die Zahlungsfrist beträgt jeweils 10 Tage. Es wird kein Skonto gewährt.

Nicht in der Offerte enthaltene Kosten für Bildrechte, Fotoshootings, Verbrauchsmaterialien, Übersetzungskosten, Autorenkorrekturen, Reise-, Fracht- und sonstige Spesen werden separat und zusätzlich zur offerierten Leistung in Rechnung gestellt.

Wird der Zahlungstermin vom Kunden nicht eingehalten, ist swissclick berechtigt, ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von fünf Prozent zu verlangen. Ab einer zweiten Mahnung werden pro Mahnung zusätzlich CHF 30.– in Rechnung gestellt.

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden ist Swissclick berechtigt, jegliche Arbeiten für diesen Kunden einzustellen. Dies wird dem Kunden vorgängig mitgeteilt. Für Schäden jeglicher Art, welche aus einer durch Nichteinhaltung der Zahlungsmodalitäten oder sonstiger Verletzung von Vertragspflichten seitens des Kunden resultierenden Einstellung der Arbeit entstehen, schliesst swissclick jegliche Haftung aus.

 

6. Urheber-,und Nutzungsrechte

6.1 Allgemeine Arbeitsergebnisse und Materialien (Bilder, Logos, Schriften; analog oder digital)

Vorbehaltlich anderweitiger, schriftlicher Vereinbarung und einer angemessenen Vergütung liegen die Rechte für alle von swissclick erstellten Arbeitsergebnisse bei swissclick.

Die Veröffentlichung und Weiterverarbeitung von durch swissclick erstellten Arbeitsergebnissen ist nur nach Einwilligung durch swissclick und unter Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen durch den Kunden zulässig.

Alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Daten und Materialien wie z.B. Bilder, Logos und Schriften, Texte inkl. Übersetzungen, Briefings und technische Anforderungen, werden swissclick vom Kunden vorab und termingerecht in der benötigten Form zur Verfügung gestellt und der Kunde räumt swissclick das kostenlose Nutzungsrecht daran ein, um die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen. Liegen die Materialien aus Gründen, die der Kunde oder ein Dritter zu verantworten hat, nicht termingerecht und in der entsprechend vereinbarten Form bei swissclick vor, so kann swissclick jede bis hierhin vereinbarte Erarbeitungsfrist verlängern und zusätzliche Koordinationskosten von bis zu 10% des Auftragsvolumens verrechnen. Daraus entstehende Schäden in Form von Nichteinhaltung von Projektterminen liegen vollumfänglich beim Kunden und swissclick übernimmt keinerlei Verantwortung dafür. Muss aus solchen Gründen ein Projekt storniert werden, verrechnet swissclick die volle Leistung gemäss Offerte bzw. Vertrag, auch wenn nicht die ganze Arbeit anfiel.

Der Kunde sichert zu, über sämtliche Rechte an den angelieferten Inhalten zu verfügen. Im Falle einer unberechtigten Übertragung allfälliger Nutzungsrechte vom Kunden an swissclick schliesst swissclick jegliche Haftung aus. Der Kunde ist zudem verpflichtet, swissclick für sämtliche daraus entstandene Ansprüche, inklusive Rechtsverfolgungskosten, schadlos zu halten und zu entlasten.

Für allfällige sonstige im Zusammenhang mit im Kundenauftrag erstellten Arbeitsergebnissen entstandenen immaterialgüterrechtlichen oder anderen Konflikte oder Ansprüche liegt jegliche Haftung und Verantwortung beim Kunden. Insbesondere liegt es beim Kunden, gewünschte rechtliche Abklärungen oder Absicherungen zu veranlassen. Der Kunde befreit swissclick in jedem Fall von jeglicher Haftung und allen Ansprüchen Dritter, inklusive Rechtsverfolgungskosten.

Die Rechte für jegliche von swissclick erstellten Arbeitsergebnisse und konzeptionellen Inhalte aus Konzeptions- und Beratungsphasen wie z.B. im Zusammenhang mit Pitches, welche nicht marktgerecht oder nach Vereinbarung entschädigt werden, liegen vollumfänglich bei swissclick. Gleiches gilt für sämtliche Arbeitsergebnisse, die von swissclick präsentiert, vom Kunden jedoch nicht berücksichtigt und genutzt werden.

Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung vereinbarten Gesamtvergütung das nicht ausschliessliche Nutzungsrecht am von swissclick entwickelten Werk, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Bis dahin verbleiben alle Rechte vollumfänglich exklusiv bei Swissclick.

Die Urheberrechte der Werke, welche von swissclick entwickelt werden, verbleiben bei swissclick. So steht es swissclick frei, diese bei anderen Projekten weiter zu verwenden. Dies gilt besonders für Software-Komponenten und universelle Grafik-Elemente wie z.B. Icons und Fotos. Speziell für den Kunden entwickelte Produkte wie Logos, Zeichnungen etc. sind davon explizit ausgenommen.

Werden Arbeitsergebnisse vom Kunden in einem grösseren Masse als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist swissclick berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der geschuldeten höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

Allfällige Vorschläge und Weisungen von Mitarbeitenden des Kunden haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und sie begründen kein Miturheberrecht.

 

6.2 Software

Vorbehaltlich anderen schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und swissclick entstehen Arbeitsergebnisse aus Open Source Software und Eigenentwicklungen. Die Urheberrechte von Dritten entwickelten Software bleiben bei den jeweiligen Dritten.

Erstellt swissclick für einen Kunden eigene Software, bleiben die Rechte am Code bei swissclick.

 

6.3 Kompatibilitäten

Offerten gelten für die Nutzung mit den aktuellen, verbreiteten Webbrowsern. Der Kunde ist selber dafür verantwortlich, die technischen Anforderungen zu bestimmen oder zusammen mit swissclick im Rahmen der Offertstellung zu definieren. Weitere Informationen dazu auf www.swissclick.com. swissclick behält sich das Recht vor, diese Auflistung periodisch ohne Ankündigung zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Aus nicht Beachtung der aufgeführten Informationen durch den Kunden entstandene Mängel werden vollumfänglich wegbedungen.

Wird die Kompatibilität zu einer bestimmten Software von Dritten nicht ausdrücklich offeriert, lehnt swissclick die Garantie für eine reibungslose Zusammenarbeit mit Software von Dritten ausdrücklich ab. Über jede notwendige Kompatibilität und Software-Verknüpfung muss swissclick im Vorfeld vom Kunden informiert sein. Allfällig hieraus resultierende Anpassungsarbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

6.4 Hosting

Das Hosting wird grundsätzlich separat geregelt und ist nicht automatisch in den Projektofferten integriert. Weitere Informationen zu unserem Hosting-Angebot finden Sie auf www.swissclick.com.

 

6.5 Inhalte auf Webseiten von swissclick

Das gesamte auf den Webseiten von swissclick zur Verfügung gestellte Material, insbesondere Informationen, Dokumente, Produkte, Marken, Firmenzeichen, Grafiken, Töne, grafische Benutzeroberflächen, Software und Leistungen gehört entweder swissclick oder einem für swissclick tätigen Autor, Entwickler oder sonstigen Partner. Die zugrunde liegenden immateriellen Eigentumsrechte stehen swissclick und/oder dem jeweiligen Drittlieferanten zu. Die Bestandteile der Plattform dürfen weder ganz noch teilweise kopiert oder nachgeahmt werden. Die Bezeichnung von swissclick, Firmenzeichen und andere Elemente sind geschützte Bezeichnungen.

Der Kunde darf weder den Quellcode der zugrunde liegenden Elemente (die Tools, Methoden, Prozesse und die Infrastruktur) noch irgendeine andere Software auf der Plattform dekompilieren oder extrahieren.

 

7. Links/Content

swissclick hat keinen Einfluss auf den Inhalt von externen Websites, die mittels Links auf der Website von swissclick zugänglich sind. swissclick übernimmt somit keine Gewähr für Inhalte dieser externen Websites. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen entfernt swissclick derartige Links und publizierte Inhalte umgehend.

 

8. Wartung und Support

Werden Wartungs- und Supportleistungen vertraglich vereinbart, gelten besondere Bedingungen für Fristen. Wartungs- und Supportarbeiten werden seitens swissclick auf Grundlage der aktuellen Ressourcenauslastung grundsätzlich flexibler geplant als Projektarbeiten. Die maximale Wartefrist bis zur Bearbeitung dauert zwei Monate. Je nach Anforderung und Dringlichkeit können raschere Reaktionszeiten vereinbart werden. Sie bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.

 

9. Gewährleistung

swissclick verpflichtet sich, alle ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen sowie im Interesse des Kunden auszuführen. Sach- und Dienstleistungen werden in guter Qualität und zu aktuellen Standards geliefert.

Von der Gewährleistung in jedem Fall ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die swissclick nicht zu vertreten hat. Dazu gehören höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, sowie Unterlassung von Software-Pflege des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel und Verwendungszwecke sowie unabsehbare technologische Änderungen. Zusätzliche Anpassungen aufgrund von unabsehbaren Änderungen durch Dritte können separat nachofferiert werden.

Unterbrüche
Swissclick bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen. Sie kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Infrastruktur und ihrer Dienstleistungen geben.
Netze und Dienste Dritter
Für Sprach- oder Datenverkehr auf Drittnetzen oder mit Anschlüssen von Drittnetzen bestehen keine Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich Verfügbarkeit, Qualität, Betrieb oder Support.
Risiken bei der Dienstleistungsbenutzung;

Inhalte
Swissclick kann keine Verantwortung übernehmen für
> Inhalte, welche der Kunde von Swissclick übermitteln oder bearbeiten lässt oder die er Dritten zugänglich macht.
> Inhalte, welche der Kunde über die Telekommunikationsnetze erhält und publiziert
> die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- und Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit sowie zeitgerechte Zustellung von Informationen, welche von Dritten erstellt, bei Dritten abrufbar bzw. über die Dienstleistungen von Swissclick zugänglich gemacht werden.
Umzug
Im Falle des Umzugs des Kunden kann Swissclick nicht gewährleisten, dass die Dienstleistungen am neuen Ort im gleichen Umfang angeboten werden.

 

10.Dauer und Kündigung

Allgemein
Der Vertrag ist unbefristet. Eine Kündigung des Vertrages ist möglich, sobald bei keiner Dienstleistung eine Mindestbezugs- oder Verlängerungsdauer mehr läuft. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen, ausser Swissclick nehme im Einzelfall eine Kündigung in anderer Form entgegen.
Soweit nicht anders vereinbart, kann jede Partei eine Dienstleistung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Monatsende kündigen.
Mindestbezugs- und Verlängerungsdauer
Für einzelne Dienstleistungen können in anderen Vertragsdokumenten Mindestbezugs- und Verlängerungsdauern vorgesehen sein. Während deren Dauer sind Änderungen am Dienstleistungspaket auf Wunsch des Kunden nicht bzw. nur zu den von Swissclick festgelegten Kostenfolgen möglich.
Eine Kündigung ohne Kostenfolgen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Monatsende, erstmals aber auf Ende der Mindestbezugs- bzw. auf Ende der Verlängerungsdauer möglich. Kündigt der Kunde während laufender Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer («vorzeitig») oder kündigt Swissclick vorzeitig aus einem wichtigen Grund oder wegen Zahlungsverzugs eine Dienstleistung, schuldet der Kunde Swissclick die Restlaufgebühren bis zum Ablauf der Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer. Massgebend für die Berechnung der Restlaufgebühren sind die verbleibende Dauer und die unrabattierte Standard-Abonnementsgebühr. Abweichende Regelungen bleiben vorbehalten. Kündigt Swissclick vorzeitig, ohne dass ein wichtiger Grund oder ein Zahlungsverzug vorliegt, schuldet der Kunde keine Restlaufgebühren.

11. Abnahme von Leistungen und Arbeitsergebnissen

Durch swissclick ausgeführte, abgeschlossene und dem Kunden bekannte Leistungen und Arbeitsergebnisse müssen von diesem geprüft werden. Ohne schriftlichen Widerspruch durch den Kunden innert 5 Arbeitstagen gelten diese als abgenommen, selbst wenn dieser die Prüfung unterlassen hat. Die Abnahme kann vom Kunden nicht widerrufen werden.

 

12. Leistungen Dritter

12.1 Allgemein

swissclick kann zur Realisierung von Projekten notwendige Leistungen eigenständig oder nach eigenem Ermessen durch Beizug von Dritten umsetzen. swissclick ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden Verträge mit Dritten abzuschliessen, welche für die Durchführung des Auftrags notwendig sind. Kosten, welche nicht in der Offerte aufgeführt sind, bedürfen der Genehmigung des Kunden. swissclick wählt die Drittparteien sorgfältig aus. Sollten Dritte bei der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen in Verzug geraten, kann swissclick hierfür nicht haftbar gemacht werden. swissclick setzt sich gegenüber Dritten in für die Interessen des Kunden ein.

 

12.2 Schaltkosten und andere Dienstleistungen

Leistungen Dritter, die swissclick für den Kunden bezahlt, abwickelt und organisatorisch übernimmt, werden dem Kunden zuzüglich einer Marge auf den vom Dritten belasteten Preis verrechnet. Dazu gehören insbesondere Schaltkosten, Druckkosten oder sonstige Leistungen Dritter, die, wenn nicht explizit anders vertraglich vereinbart, mit einer Marge in Rechnung gestellt werden.

 

13. Haftung

swissclick haftet, egal aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. swissclick lehnt jede Verantwortung und Haftung für die Datensicherheit (insbesondere, aber nicht abschliessend Übertragung, Geheimhaltung, Integrität und Verfügbarkeit) im Zusammenhang mit der Übermittlung oder sonstiger Nutzung der Daten ab.

swissclick haftet im Weiteren nicht für resultierende Schäden oder Folgeschäden aufgrund der Nutzung der vom Kunden erworbenen Produkte und Leistungen. Insbesondere haftet swissclick auch nicht für eine bestimmte Wirkung der Produkte oder entgangenen Gewinn. Ohne ausdrücklich und eindeutig anderweitig lautende Formulierungen in der Offerte, gelten die jeweils offerierten Massnahmen und Tätigkeiten von Seiten swissclick als empfohlene Produkte, die mit der Erstellung abgeschlossen sind. swissclick garantiert in keiner Weise das Erreichen von allfälligen Performance-Zielen und macht keine Angaben oder Versprechungen bezüglich messbaren Zielen als Vertragsbestandteil.

Der Kunde stellt swissclick, seine Vertreter, Geschäftsführer, Angestellten und Bevollmächtigten von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung von Produkten und Leistungen von swissclick erhoben werden. Der Kunde ersetzt swissclick jede in diesem Zusammenhang erwachsene Aufwendung, Schädigung und entgangenen Gewinn, einschliesslich allfälliger Rechtsverfolgungskosten.

Kann eine Leistung durch swissclick aufgrund nicht termingerechter Lieferung von Informationen und/oder Materialien durch den Kunden oder aufgrund von Unerreichbarkeit des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, hat der Kunde den daraus entstehenden Schaden oder entgangenen Gewinn zu tragen. Daraus entstehende Zusatzaufwände bei swissclick werden dem Kunden zusätzlich zu den vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.

 

14. Exklusivität und Verschwiegenheit

Ohne eine anderslautende schriftliche Vereinbarung ist swissclick jederzeit berechtigt, für mehrere Kunden aus derselben Branche tätig zu sein. swissclick ist zu jeder Zeit zu Verschwiegenheit verpflichtet, insbesondere für Geschäftsgeheimnisse des Kunden und die gemeinsam erarbeiteten, geschäftsrelevanten Informationen des Kunden.

Über die Zusammenarbeit als solche darf swissclick ohne anderslautende Vereinbarung kommunizieren und diese jeweils als Referenzen aufführen und publizieren. swissclick behält sich das Recht vor, in Medien aller Art einen Verweis auf die Firmenpräsenz von swissclick zu platzieren, beispielsweise mit dem swissclick-Schriftzug.

 

15. Formvorschriften

Für die Gültigkeit von Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen zwischen swissclick und dem Kunden bedarf es der Schriftlichkeit. Dies gilt auch für einen allfälligen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform. E-Mails sind der Schriftform gleichgestellt. Bezüglich Projekte, die ein Volumen von CHF 20’000.- übersteigen, erfordern die Abmachungen die Unterschriften beider Vertragsparteien.

 

16. Weitere Bestimmungen

swissclick steht das Recht zu, die AGB jederzeit zu ändern. Es liegt bei swissclick, laufende Projektkunden über anstehende Änderungen zu informieren. Ohne schriftlichen Widerspruch durch den Auftraggeber innert 3 Arbeitstagen nach Bekanntgabe, spätestens jedoch bei einem Folgeauftrag, gelten die Änderungen als genehmigt und die neuen Bestimmungen haben vollumfänglich Geltung.

 

17. Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Widersprüchen und Lücken

Sollten die Geschäftsbedingungen Widersprüche oder Lücken enthalten, so ist anhand von Zweck, Sinn und Geist sowie dem Prinzip von Treu und Glauben und den gegenseitigen Interessen der Parteien zu ermitteln, welche Regelung als angemessen erscheint. Im Falle von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht im Falle von Widersprüchen grundsätzlich das später Festgelegte dem Früheren vor. Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen haben.

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen an einen Dritten abzutreten.

 

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Geschäftsbedingungen sowie Spezialvereinbarungen unterstehen dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

Die weibliche Form ist der männlichen Form auf dieser Website gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.

 

swissclick ag, swissclick group gmbh, 12. Juli 2019